Kinderschutz soll ins Grundgesetz

Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll über Verbesserung der Kinderrechte

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Bad Boll / Kreis Göppingen - Dass zwar der Tierschutz, nicht aber der Kinderschutz im Grundgesetz stehe, kritisierten Politiker und Fachleute auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll am Wochenende. Die Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden Mitglieder der Kinderkommission, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) und Jörn Wunderlich (Die Linke, PDS) forderten ein eigenes Antragsrecht für die Kinderkommission und die Überprüfung der Gesetze auf ihre Kindeswohl-Tauglichkeit. Ihrer Meinung nach solle die Kinderkommission im Bundestag die Rolle von "Ombudsleuten für das Kindeswohl" übernehmen.

Ein wesentliches Problem bei der Berücksichtigung des Kindeswohls ist nach Ansicht der auf der Tagung vertretenen Fachleute der im Grundgesetz formulierte Vorrang der Elternrechte vor denen der Kinder. Dieses Problem könne auf der Ebene des Familienrechts nicht gelöst werden, sagte Ingeborg Rakete-Dombek von der Deutschen Liga für das Kind. Sie forderte daher einen Vorstoß für eine Grundgesetzänderung.

Schwerpunktmäßig befasste sich die Tagung mit dem Reformgesetz zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). Geregelt werden damit u. a. die Rechte der Kinder in Fällen von Trennung und Scheidung oder der Kinder in Pflegefamilien in Beziehung zu den Rechten der beteiligten Erwachsenen.

Auswirkungen hat das FGG auch auf Verfahren bei den Familiengerichten. Begrüßt wurde auf der Tagung, dass der Aufgabenbereich des Verfahrenspflegers, des sog. Anwalt des Kindes, erweitert und seine Bezeichnung in Verfahrensbeistand geändert werden soll. Positiv bewertet wurden außerdem die Erweiterung der Möglichkeiten zu einer Beratungsverpflichtung unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendhilfe.

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