Demografie-Fachtag

Verantwortungsvoller Umgang mit der Bausubstanz der 1950er bis 1970er Jahre

Prof. Dr. Gerald Sander (© Reinhard Becker)

Einfamilienhaussiedlungen und Geschosswohnungsbau: ein großer Teil des heutigen Wohnungsbestandes stammt aus den 1950er bis 1970er Jahren. Die Immobilien sind auch künftig wichtig für ein attraktives und differenziertes Wohnungsangebot, doch die meisten von ihnen müssen nun energetisch saniert und modernisiert werden. Auf dem Demografie-Fachtag „Soziale Verantwortung im Umgang mit Bestandsimmobilien - Beste Praxis“ haben heute (13.07.2016) rund 50 Teilnehmende in der Evangelischen Akademie Bad Boll über den verantwortungsvollen Umgang mit diesem Bauerbe diskutiert und eine Handlungsempfehlung abgegeben. Die Veranstaltung fand statt in Kooperation mit der Wüstenrot Stiftung Ludwigsburg und dem Institut für Angewandte Forschung, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg.

„Soziale Verantwortung in einer zukunftsorientierten Quartiersentwicklung braucht die Steuerung und Bündelung von Engagement sowie eine fachliche Begleitung, um wirkungsvoll zu sein“, sagte die Stadtteilbeauftragte für Grünbühl-Sonnenberg und Leiterin des Mehrgenerationenhauses Ludwigsburg, Katrin Ballandies.

Der Umgang mit Nachkriegsquartieren am Beispiel der Stadt Bremerhaven hat laut dem Geschäftsführer der Städtischen Wohnungsgesellschaft Bremerhaven, Sieghard Lückehe, gezeigt: „Es lohnt sich, den schlichten Massenwohnungsbau aus den 1950er Jahren weiterzudenken, weiterzuentwickeln und weiterzubauen.“ Die Quartiere verfügten meist über innerstädtische integrierte Lagen mit gewachsenen Außenbereichen. Die schlichte Solidität und einfache Baustoffe ermöglichten wirtschaftliche Sanierungen, auch wenn Kompromisse bei Grundriss‐Gestaltung und Schallschutz notwendig sein können. Eine Sanierung der Quartiere schneide bei Bilanzierung der Erstellungs‐, Betriebs‐ und Mobilitätsenergie besser ab, als Ersatzneubauten oder Passivhäuser am Stadtrand. Lückehe: „Eine Transformation der 1950er‐Jahre‐Architektur in das 21. Jahrhundert ist möglich. Auf die Anforderungen aus Klimaschutz und demografischem Wandel kann mit wirtschaftlich und energetisch sinnvollem städtischen Wohnraum reagiert werden.“

„Das Baurecht kennt verschiedene Möglichkeiten, um verfallene Immobilien, die das Ortsbild stören, entfernen zu lassen“, erklärte Prof. Dr. Gerald Sander, Prorektor der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg: „Entscheidend ist jedoch, zu wessen Lasten die Abbruchkosten gehen. Andere Bundesländer haben hier inzwischen im Landesbaurecht geregelt, dass die Kosten eines Abbruchs vom Eigentümer zu tragen sind. In Baden-Württemberg hat man hiervon bislang abgesehen.“ Sander wies darauf hin, dass die Kommunen jedoch ohnehin nur sehr zögerlich gegen Eigentümer vorgingen, die ihre Häuser verfallen lassen würden, entweder, weil ihnen die finanziellen Mittel zur Instandsetzung fehlten oder sie als Erben kein Interesse an den Immobilien hätten. Sander: „Im Laufe der Zeit besteht jedoch die Gefahr, dass hierunter die Attraktivität des gesamten Wohnviertels leidet.”

„Da die Wohnquartiere der 1950er bis 1970er Jahre einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung leisten, ist es wichtig, dass sich angesichts des vielerorts eintretenden Generationenwechsels alle betroffenen Akteure frühzeitig mit den Herausforderungen beschäftigen und Strategien für die künftige Entwicklung erarbeiten“, sagte die Mit-Autorin der Wüstenrot Studien zum Gebäudebestand der 1950er – 1970er Jahre, Karin Hopfner. „Wegen der vielschichtigen Probleme, der unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten und den spezifischen Ausgangslagen in den Kommunen und Quartieren ist die Erarbeitung von flexiblen und maßgeschneiderten Konzepten und Umsetzungsstrategien erforderlich.” Da meist vor allem in den Verwaltungen Ressourcen fehlten, sich aktiv um diese Quartiere zu kümmern, sei es wichtig, dass die drei Hauptakteure - Kommune, Wohnungswirtschaft/ Eigentümer und Bewohner - eng zusammenarbeiteten und vorhandene Handlungsspielräume nutzten, erklärte die Autorin: „Es gilt, in den Quartieren die kommunalen und privaten Interessen räumlich, zeitlich und inhaltlich in Einklang zu bringen.” Um Quartiere der Nachkriegsjahrzehnte langfristig zu stabilisieren, empfahl sie, Lösungen sowohl im nicht-baulichen, konzeptionellen und organisatorischen Bereich als auch im baulichen bzw. investiven Bereich zu suchen. Langfristige Perspektiven für die Quartiere entstünden dann, wenn soziale, wirtschaftliche, ökologische, baukulturelle und städtebauliche/architektonische Aspekte sinnvoll in einem finanzierbaren Gesamtkonzept miteinander verknüpft werden. Katrin Hopfner: „Die Herausforderungen in den Quartieren können nur durch Kooperation der unterschiedlichen Akteuren und Disziplinen gelöst werden - in gemeinsamer Verantwortung von öffentlicher Hand (Kommune, Land, Bund), Wohnungswirtschaft/ Eigentümer, Bewohner und sonstigen Betroffenen.“

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