14.02. - 15.02.2020, Evangelische Akademie Bad Boll

Alles neu im Jugendstrafverfahren?

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über „Verfahrensgarantien im Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind“ stehen erhebliche Änderungen im Jugendstrafverfahren bevor. Neue Regelungen betreffen die Vernehmung, die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe und der Eltern sowie der notwendigen Verteidigung. Bei der Tagung für verschiedene Berufsgruppen werden die Neuregelungen aus dem Jahr 2019 von erfahrenen Referenten_innen vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus sollen sich die am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteure austauschen können.

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Thema

Mit dem Ende November 2019 zustande gekommenen „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ werden – mit erheblicher Verspätung – die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/800 über „Verfahrensgarantien im Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren sind“, in nationales Recht umgesetzt. Ergänzt werden die Regelungen durch das ebenfalls im November 2019 zustande gekommene „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“. Beide Gesetze werden in Kürze in Kraft treten (Stand: Dezember 2019).
Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen.
Neben einer kompakten, berufsgruppenübergreifenden Darstellung der gesetzlichen Änderungen, die sich gleichermaßen an alle am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteure richtet, findet ein moderierter Austausch über die konkreten Folgen für die verschiedenen Berufsgruppen in den verschiedenen Verfahrensstadien in getrennten Gruppen statt.

Auch in der diesjährigen Kooperationstagung Bad Boll wollen wir intensiv mit Ihnen diskutieren und nachfragen. Dazu laden wir Sie herzlich ein in die Evangelische Akademie am Fuß der Schwäbischen Alb.

Prof. Dr. Theresia Höynck, Vorsitzende der DVJJ
Stephanie Ernst, Geschäftsführerin der DVJJ
Wolfgang Mayer-Ernst, Evangelische Akademie Bad Boll

Programm

Freitag, 14. Februar 2020

14:15

Ankommen bei Kaffee, Tee und Kuchen im Symposion

14:45

Begrüßung und Eröffnung der Tagung

Wolfgang Mayer-Ernst, Prof. Dr. Theresia Höynck, Stephanie Ernst

15:00

Zum aktuellen Stand der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800

über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind - Folgen für die Praxis des Jugendstrafrechts

Prof. Dr. Theresia Höynck

Vortrag - Frischluftpause - Diskussion in Kleingruppen und Plenum

18:15

Was bedeutet die Richtlinie für meine/unsere Arbeit?

Informationen zu den Workshops für die Weiterarbeit am Samstag und Einteilung der Gruppen nach Berufsgruppen/Professionen

18:30

Abendessen im Symposion

19:30

Fortsetzung der Gespräche im Café Heuss

Samstag, 15. Februar 2020

08:00

Morgenandacht in der Kapelle

Wolfgang Mayer-Ernst

08:20

Frühstück im Symposion

09:15

Was bedeutet die Richtlinie für meine/unsere Arbeit?

Austausch zu den Folgen der Richtlinienumsetzung für die einzelnen Berufsgruppen:

- Polizei (Moderation: Tilman Wesely)

- Justiz und Anwaltschaft (Moderation: Maria Kleimann)

- Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe (Moderation: Pamela Busse und Daniela Kundt M.A.)

10:45

Pause mit Kaffee und Tee im Café Heuss

11:15

Fortsetzung des Austausches zu den Folgen der Richtlinienumsetzung in den Berufsgruppen

12:30

Mittagessen im Symposion

13:30

Berichte aus den Workshops und gemeinsame Diskussion zur Umsetzung der Richtlinie

14:45

Verabschiedung

15:00

Ende der Tagung

Referierende

Leitung

Wolfgang Mayer-Ernst;Pfarrer und Studienleiter;Evangelische Akademie Bad Boll

Prof. Dr. Theresia Höynck, Vorsitzende der DVJJ

Stephanie Ernst, Geschäftsführerin der DVJJ

Referentinnen und Referent

Maria Kleimann
Jugendrichterin Amtsgericht Hannover, Bundesvorstand der DVJJ, Hannover

Tilman Wesely
Polizeidirektion Hannover, Mitglied im Sprecherrat der BAG Polizei in der DVJJ, Hannover

Weitere Infos

Tagungsnummer

520620

Anmeldeschluss

10.02.2020

Zielgruppen

Jurist_innen, Fachleute und Akteure in der Jugend- und Sozialarbeit, Sozialtherapie, Straffälligenhilfe, im Jugendstrafvollzug, in der Gefangenenseelsorge und in Beratungsstellen; rechtspolitisch und sozialpolitisch Interessierte und Engagierte

Veranstalter

Evangelische Akademie Bad Boll

Ort

Evangelische Akademie Bad Boll

Preis pro Person

mit
Vollverpflegung im EZ,DU/WC
für Mitglieder der DVJJ: 185,00 €
(für Nichtmitglieder: 210,00 €)
im Zweibettzimmer, DU/WC
für Mitglieder der DVJJ: 167,70 €
(für Nichtmitglieder: 192,70 €)
Nur Verpflegung - ohne Frühstück für Mitglieder der DVJJ: 119,60 €
(für Nichtmitglieder: 144,60 €)

Allgemeine Ermäßigungen
Schülerinnen, Schüler und Studierende, Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Auszubildende, Freiwilligendienst Leistende und Bezieherinnen und Bezieher von ALG II erhalten eine Ermäßigung von 50%.

Themengebiete

  • Gesellschaft, Staat, Recht
  • Soziales, Gesundheit, Demographie

Archiv

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