Bad Boll Gefährliche Straftäter, die nach ihrer Haft in Sicherungsver-wahrung sind, müssen erheblich besser auf die Rückkehr in die Freiheit vorbereitet werden. Strafvollzug, Therapeuten, Bewährungs- und freie Straffälligenhilfe müssen dazu verstärkt kooperieren. Der Schutz der Bürger vor Straftaten hat einen hohen Stellenwert. Doch der beste Opferschutz ist eine erfolgreiche Resozialisierung der Täter. Deshalb braucht es hier zusätzliche Ressourcen und Konzepte, damit alle Beteiligten während und nach der Sicherungsverwahrung koordiniert zusammenarbeiten, sagte Klaus Pflieger, Vorsitzender des Verbands Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg und Generalstaatsanwalt zum Abschluss der Tagung Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht in der Evangelischen Akademie Bad Boll am 19. Juli.
16 zusätzliche Stellen für Therapie und Betreuung
Bereits am Vorabend hatte Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD) bei einer Podiumsdiskussion in der Evangelischen Akademie zugesagt, neue Stellen in Haftanstalten in Freiburg und Bruchsal zu schaffen. Wir werden im Haushalt 2012 Mittel für 16 zusätzliche Stellen für Sozialarbeiter und Therapeuten beantragen. Wenn wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen wollen, gibt es dazu keine Alternative, sagte Stickelberger. Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltende Praxis der Sicherungsverwahrung im Frühjahr als verfassungswidrig abgelehnt und die Politik verpflichtet, bis 2013 unter anderem für mehr Betreuung und Therapie der Sicherungsverwahrten zu sorgen.
Zwiespalt zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten
Der ehemalige Landesjustizminister Prof. Ulrich Goll (FDP) betonte, auch nach dem Urteilsspruch aus Karlsruhe blieben Fragen offen. Unser Rechtssystem lebt auch von der Akzeptanz der Bürger. Und nichts verstehen die Menschen weniger, als wenn wir jemanden freilassen, der anschließend wieder eine Straftat begeht, sagte Goll, unter dessen Ägide die vom Bundesverfassungsgericht gekippte nachträgliche Sicherungsverwahrung entstand. Justiz und Politik stünden weiter vor dem Zwiespalt, zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Schutz vor Straftaten und dem Freiheitsrecht ehemaliger Straftäter das richtige Maß zu finden.
68 Straftäter in Sicherungsverwahrung
Rund 100 Bewährungshelfer, Sozialarbeiterinnen und Juristen diskutierten bei der zweitägigen Veranstaltung, wie eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung aussehen kann. Diese Maßnahme verhängen Gerichte gegen Straftäter, die sie auch nach Ende der Haft für gefährlich halten. In Baden-Württemberg sind derzeit 68 Täter in Sicherungsverwahrung.
"Gefahr wird überschätzt"
Letzte Sicherheit darüber, ob ein Mensch nach Haft und Sicherungsverwahrung wieder eine schwere Straftat begeht, gibt es nicht. Das unterstrichen bei der Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll alle Experten, darunter der Kriminologe Prof. Dr. Thomas Feltes von der Universität Bochum. Die Gefahr, die von den Entlassenen ausgeht, wird jedoch überschätzt, sagte Feltes. Eine Studie der Universität Bochum habe gezeigt, dass von 77 ehemals Sicherungsverwahrten etwa 20 Prozent erneut zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Das ist dieselbe Quote wie bei anderen Straftätern auch, so der Kriminologe. Dennoch bleibe das Restrisiko eines Rückfalls nach der Sicherungsverwahrung - damit müsse die Gesellschaft leben. Auch Gutachten von Psychiatern oder anderen Experten könnten diesen letzten Zweifel nicht ausräumen.
Die Tagung veranstaltete die Evangelische Akademie Bad Boll gemeinsam mit dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege und dem Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.
zum Programm der Tagung
kommende Tagungen aus dem Bereich Gesellschaft, Staat, Recht