Verkauft werden sollen die Fortbildungsstätte Kloster Denkendorf sowie das Studienzentrum "Haus Birkach", wo bislang u. a. Einrichtungen zur religionspädagogischen Aus- und Weiterbildung sowie zur Ausbildung von Vikaren und Klinik-Seelsorgern untergebracht sind. Das Tübinger Schlatterhaus, das von der Studentengemeinde genutzt wird, soll ebenfalls abgegeben werden. Mit zu dem "Paketantrag" des Oberkirchenrates und des Finanzausschuss der Synode, gehört außerdem, dass kirchliche Angestellte, Beamte und Pfarrer weniger, bzw. kein Weihnachts- und Urlaubsgeld mehr bekommen sollen.
Bei der Entscheidung der Synode handelt es sich streng genommen um eine Absichtserklärung darüber, welche Richtung der Sparkurs der Landeskirche künftig nehmen soll. Gleichwohl sprach Landesbischof Frank O. July von einer "Weichenstellung mit nachhaltiger Wirkung". Zahlreiche Folgeentscheidungen und Detailverhandlungen stehen jetzt an.
Auswirkungen soll der Synodal-Beschluss auch für die "Nutzung der Immobilie Bad Boll" haben. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Standort Bad Boll in Zukunft von mehreren Einrichtungen genutzt. Ergänzende bauliche Investitionen werden dafür erforderlich sein, über deren Umfang allerdings nichts gesagt werden kann, solange nicht entschieden ist, wer künftig nach Bad Boll umziehen wird. Dieser Punkt muss noch verhandelt und entschieden werden. So gibt es z. B. auch noch den Vorschlag, im Stuttgarter Zentrum Einrichtungen anzusiedeln, deren Häuser nach der jüngsten Entscheidung verkauft werden sollen.
Außer Frage stand in der Synodaldebatte, dass zwar Immobilien verkauft, aber keine Inhalte aufgegeben werden sollen. Der Entscheidung ging ein mehrjähriges Verfahren voraus, in dem Daten über die kirchlichen Tagungsstätten gesammelt und kirchliche Bildungs-Konzepte ausgewertet wurden. Dieser Prozess hat in vielen Einrichtungen für Unsicherheit gesorgt. Mit dem nunmehr gebilligten Paket-Antrag sollen bis 2009 Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro eingespart werden. Landesbischof July betonte vor der Synode ausdrücklich, dass der Bildungsauftrag der Kirche "nicht nachrangig" beurteilt werden dürfe: "Kirchliche Bildungsarbeit", sagte July, "ist ein reformatorisches Grundanliegen."