Bad Boll, 10. März 2011. Alle Menschen gehören zum Leib Christi. Gemeinsam sind wir die Welt. Wir müssen den Weg der Teilhabe und Gemeinschaft suchen, betonte Landesbischof Frank O. July auf dem Internationalen Diakoniekongress in der Evangelischen Akademie Bad Boll, bei dem im Mittelpunkt das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung steht. Zu viele Menschen würden aber bisher nur zuschauen, ob das mit der Inklusion auch klappt, anstatt auch selbst aktiv zu werden. In einer christlichen Gemeinde kann es aber kein oben und unten geben.
Eine Behinderung ist Ausdruck der Vielfalt des Lebens. Aber ein Mensch wird zu einem Behinderten gemacht durch vielfältige Barrieren, so Dr. Monika Stolz, Sozialministerin des Landes Baden-Württemberg, in ihrem Grußwort an die 250 Gäste des Kongresses aus aller Welt. Die UN-Behindertenkonvention sei keine Vision, sondern ein staatlich verbindliches Rechtsziel, alle Menschen mit ihren Rechten und Stärken zu akzeptieren, denn Menschenrechte sind unteilbar und gelten für alle.
Die Landesregierung bekenne sich zum gemeinsamen Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern, das Schulgesetz solle dementsprechend novelliert werden. Aber auch eine Arbeit zu haben, ist ein wichtiges Menschenrecht, betonte die Ministerin. Behinderte Menschen sollten deshalb vorrangig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigung finden. Trotzdem brauchen wir weiterhin spezielle Beschäftigungsangebote, wie zum Beispiel in Werkstätten. Barrierefreie Sprache und barrierefreie Verkehrsmittel müssten ebenso gefördert werden. Stolz: Was gut ist für Menschen mit Behinderung ist für alle Menschen gut.
Die UN-Behindertenkonvention ist das wichtigste Rechtsdokument der letzten Jahrzehnte. Es beruht auf globalem Gedankengut. Deutschland hat die UN-Charta ohne Vorbehalte ratifiziert. Sie ist ein Aufruf zum Aufbruch, dass alle Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt untereinander leben dürfen, sagte Klaus Lachwitz, Präsident von Inclusion international bei seinem Vortrag. Auch für Menschen mit Behinderung würden universale Menschenrechte wie die freie Wahl des Wohn- oder Arbeitsplatzes gelten. Artikel 12 der Konvention stellt dann auch fest, dass jeder Mensch volle Rechts- und Handlungsfähigkeit genießt, so Lachwitz. Es gebe keine Kriterien, nach denen man sagen könnte, du bist so behindert, dass du entmündigt werden darfst. Doch was wird aus dem Schutzbedürfnis dieser Menschen? Die UN-Charta gibt auch darauf eine Antwort. Lachwitz: Jeder Mensch hat Anrecht auf Schutz durch Assistenz, also sinnvolle Begleitung und Sozialarbeit.
Die UN-Behindertenkonvention legt das Recht auf inklusive Erziehung und Bildung fest. Der zusätzliche Bedarf eines Menschen mit Behinderung muss an einer Regelschule befriedigt werden. Kein Kind darf auf Grund einer Behinderung von der Regelschule ausgeschlossen werden, so der Präsident von Inclusion international. Doch in Deutschland besuchen noch 80 Prozent aller Kinder mit Behinderung eine Förder- bzw. Sonderschule. Die Botschaft ist aber bei den Eltern angekommen. Das Recht auf Beschulung in einer Regelschule ist einklagbar, betonte Lachwitz.
Die UN-Behindertenkonvention lege auch fest, dass auch Menschen mit Behinderung das Recht auf freie Wahl ihres Wohnorts- und Arbeitsplatzes haben. Das heißt, jeder der nicht in einem Heim, sondern in einer eigenen Wohnung leben möchte, hat auch das Recht dazu und die Gemeinde muss sich darauf einstellen, sagte Lachwitz. Das große Problem sei dabei allerdings, dass viele behinderte Menschen auf sog. Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen seien und es einen sogenannten Mehrkostenvorbehalt der Gemeinde gebe. So hätten in Hamburg zwei körperbehinderte Menschen dagegen geklagt, dass sie in einem Altenpflegeheim leben sollten, weil es billiger ist, als mit Assistenz selbständig zu leben. Sie haben vor Gericht verloren. Lachwitz: Doch die Botschaft Nichts über uns ohne uns ist inzwischen in der Gesellschaft angekommen.