ARD will im Web nicht an ­den »Katzentisch«

Die Intendanten des SWR und SR bekräftigten bei den 4. Bad Boller Medientagen die Programmqualität der öffentlich-rechtlichen Sender und kritisierten den Medienstaatsvertrag

<p><em>Es ist keineswegs alles »Blödsinn«, was die öffenlich-rechtlichen Sender zu bieten haben, meinen SWR-Intendant Peter Boudgoust (li.) und SR-Chef Fritz Raff</em><br /><br /> <h1>Zusatzinfos</h1>Abdruck honorarfrei. Bei Veröffentlichung Belegexemplar, bzw. Hinweis auf den Sendetermin erbeten!<br /><br />Dieser Text hat 3815 Anschläge (ohne Überschriften und Absätze); das entspricht etwa 95 Zeilen zu je 40 Anschlägen.</p>

Bad Boll / Kreis Göppingen - Im Programm der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender hat es nach Ansicht des SWR Intendanten Peter Boudgoust »zu wenig Innovation und statt dessen zu viel Imitation« gegeben. Zusammen mit dem Chef des Saarländischen Rundfunks, Fritz Raff, verteidigte er am Wochenende (18.10.2008) auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll dennoch die Qualität der ARD-Programme: »Wir haben genug Pfunde, mit denen wir wuchern können.«
Die von Marcel Reich-Ranicki angestoßene Debatte über die Qualität des Fernsehens hat sich nach Boudgousts Ansicht zu einer Debatte über die Sendezeiten der Kulturprogramme abgeschwächt. Eine Frage, die ihm »von untergeordneter Bedeutung« erscheine, so lange bei den Privaten »Känguru-Hoden verspeist und eine 16-Jährige vor laufender Kamera mit dem plötzlichen Tod ihrer Mutter konfrontiert« werde.
Auch die Casting-Shows der Privaten kritisierte der SWR-Intendant und erklärte: »Für diesen Zynismus gibt es bei uns keinen Platz im Programm.« Allerdings räumte er ein, dass die öffentlich-rechtlichen Sender vom kommerziellen Erfolg der privaten Konkurrenz überrascht worden seien und man manche Programmidee in einer »entgifteten« Form nachgeahmt habe. »Ein weichgespülter Bruce hat sich bei uns rührend um die Mädchen gekümmert, sie eben nicht vorgeführt – aber das wollte niemand sehen«.
Dafür habe die ARD zurecht Kritik eingesteckt. Die Absicht sei gewesen, ein jüngeres Publikum zu gewinnen, und dies hält Boudgoust nach wie vor für höchst ehrenwert und zugleich für eine entscheidende Herausforderung für die Zukunft. Ihm mache es Sorgen, dass die Sportschau nahezu die einzige Sendung sei, die sich junge Männer unter Vierzig im Ersten noch anschauen. »Sicher nicht verkehrt« sei es daher, in den öffentlich-rechtlichen Anstalten jüngeren Programm-Machern mehr Spielraum zu geben.
Einen »Generationenabriss« fürchtet auch der gegenwärtige ARD-Vorsitzende und Intendant des Saarländischen Rundfunks Fritz Raff. Gerade weil Jüngere mit der traditionellen Medienverbreitung nicht mehr zu erreichen seien, dürften die Öffentlich-Rechtlichen im Online-Bereich »nicht an den Katzentisch« verdrängt werden. Der vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundversorgungsauftrag erstrecke sich ausdrücklich auch auf das Internet, sagte Raff in Bad Boll.
Welche Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten den öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet verbleiben, wird voraussichtlich nächste Woche von den Ministerpräsidenten der Länder mit dem neuen Medienstaatsvertrag beschlossen. In der vorliegenden Form beurteilt ihn Raff »eher skeptisch«. Viel zu eng seien die Grenzen für die digitalen Handlungsoptionen gezogen.
Besonders bemängelt Raff, dass in der Vorlage »überzeugende und randscharfe Definitionen fehlen«. Dies gelte etwa für das Verbot, im Internet »nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote zu platzieren«. Mit dieser Begrifflichkeit würden »interessengeleitete, ja sogar beliebige Interpretationsmöglichkeiten zu wesentlichen Bestandteilen des neuen Rundfunkstaatsvertrags«.
Ebenso unzufrieden ist der ARD-Vorsitzende mit der zeitlichen Begrenzung, die für Angebote im Netz gelten soll. Dass für Online-Angebote zu großen Sportereignissen eine Frist von gerade einmal 24 Stunden vorgesehen ist, hält er für »ganz und gar nicht akzeptabel«.
Für Raff ist es selbstverständlich, dass Zuschauer und Zuhörer »auf technisch zeitgemäßen und gesellschaftlich relevanten Verbreitungswegen« nutzen können, wofür sie mit ihrer Gebühr bereits bezahlt haben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könne seinen Grundversorgungsauftrag nur erfüllen, wenn er auch in der digitalen Welt mit all seinen Möglichkeiten präsent und erkennbar sei. Dies, erklärte Raff auf der Tagung, gelte umso mehr als »der öffentlich-rechtliche Rundfunk unentbehrlich ist für das Grundrecht öffentlicher Meinungsbildung.« (-uw)

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